Verlässliche Grundschule

Der Erlass "Die Arbeit in der Grundschule" gibt vor, wie viele Stunde die Schüler pro Woche unterrichtet werden müssen.

 

Anzahl der verpflichtenden Unterrichtsstunden pro Woche:

  • Jahrgang 1: 20 Stunden
  • Jahrgang 2: 22 Stunden
  • Jahrgang 3: 26 Stunden
  • Jahrgang 4: 26 Stunden

Die über diese Schulstunden hinausgehenden Stunden nennt man Betreuungsstunden. Diese sind freiwillig. Eine Anmeldung ist verpflichtend.

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird an allen Tagen (Mo-Fr) eine Betreuung von 7:45 bis 12:45 Uhr für die Kinder angeboten. In den Zeiten, die über den Pflichtunterricht hinausgehen, findet eine Betreuung in klasseninternen beziehungsweise klassenübergreifenden Gruppen statt. Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiter betreuen die Gruppen.

  • Ende des Pflichtunterrichts: im Stundenplan der Klasse ersichtlich
  • Ende der Betreuungszeit im Vormittagsbereich: 12.45 Uhr
  • Beginn des Ganztagsangebots (siehe Ganztag): 12.45 Uhr