Hinweise

Einschulung

 

Bei der Einschulung feiern wir die Aufnahme der neuen Erstklässler in unsere Schulgemeinschaft und möchten sie damit herzlich an der Heiligenwegschule begrüßen. Dieses Fest ist für Kinder, Eltern und auch Lehrer immer ein sehr aufregender und ereignisreicher Tag.

 

Die Einschulungsfeier findet üblicherweise am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Zunächst werden die neuen Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung und die Drittklässler mit einem kleinen Programm und Liedern begrüßt.

 

Anschließend lernen die Erstklässler ihre Klassenlehrerin oder ihren Klassenlehrer kennen und erleben ihre erste Unterrichtsstunde in ihrem neuen Klassenraum. Währenddessen können sich die Eltern und die Familie in der Mensa und dem Innenhof bei Getränken und Waffeln stärken.

 

Anschließend ist noch Zeit für ein gemütliches Beisammensein und natürlich auch für Fotos.


Fotoaufnahmen bei Schulveranstaltungen

 

In der Heiligenwegschule werden zu verschiedenen Anlässen von den Lehrkräften und dem weiteren Schulpersonal Fotoaufnahmen getätigt. Die hier entstehenden Fotoaufnahmen werden unentgeltlich und ohne kommerzielle Interessen für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Schule genutzt, u.a. zur Veröffentlichung ausgewählter Fotos auf der Schulwebsite, in Zeitungsartikeln der örtlichen Presse etc.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das Schulpersonal.

Sollten Sie selbst Fotos oder Videos erstellen, weise ich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Privatangelegenheit handelt. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen ist nicht gestattet.

Die Schule ist bei Zuwiderhandlung nicht haftbar.


Gespräche brauchen Zeit

 

Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften sind wichtig. Damit diese Gespräche Erfolg haben, sollten wir uns an folgende Regeln halten: Es ist nicht sinnvoll, in den Pausen oder auf dem Flur Probleme zu besprechen. Besser ist es, Gespräche vorher mit der Lehrkraft zu verabreden und genügend Zeit einzuplanen.


Hitzefrei

 

Wenn der Unterricht durch zu hohe Temperaturen in den Klassenräumen stark beeinträchtigt wird und keine alternativen Möglichkeiten zur Fortführung gegeben sind, kann die Schulleitung mit vorheriger Ankündigung „hitzefrei“ erteilen.

Sollte es an der Heiligenwegschule an heißen Tagen dazu kommen, dass der Unterricht früher beendet wird, werden Sie in jedem Fall frühzeitig darüber informiert und befragt, ob Ihr Kind nach Hause geschickt werden kann.

Eine Betreuung bis zum Ende des regulären Unterrichts bzw. Offenen Ganztags stellen wir sicher!


Infektionsschutz

 

Bei ansteckenden Krankheiten müssen die Anweisungen des behandelnden Arztes befolgt werden. Die Schule braucht eine Mitteilung, da bei bestimmten ansteckenden Krankheiten gegenüber dem Gesundheitsamt Meldepflicht besteht.


Krankheiten

 

Leidet Ihr Kind unter chronischen Erkrankungen, Allergien oder Beeinträchtigungen, auf die im allgemeinen Unterricht bzw. besonders im Sport- und Schwimmunterricht Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung.


Krankmeldung

 

Sollte Ihr Kind krank sein, rufen Sie bitte morgens in der Schule an oder schreiben Sie eine Mail an info@gs-heiligenweg.de (bitte den Namen und die Klasse des Kindes nennen). Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, können Sie die entsprechenden Seiten im Schulplaner als Entschuldigung nutzen.


Läuse

 

Bei Auftreten von Kopfläusen muss unbedingt die Schule benachrichtigt werden. Die SchülerInnen dürfen erst dann wieder den Unterricht besuchen, wenn eine Behandlung erfolgt ist und sie frei von Kopfläusen sind.


Masernschutzgesetz

 

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Den besten Schutz und eine lebenslange Immunität bieten Impfungen.

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz bundesweit in Kraft getreten. Damit sollen insbesondere Kinder sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen vor der Krankheit geschützt werden.

Das Gesetz verpflichtet jedes Elternteil dazu, den Schulen einen Nachweis zur Impfung gegen Masern vorzulegen. Alles Wissenswerte zum Maserschutz sowie Fragen und Antworten rund um das Maserschutzgesetz finden Sie hier:

Download
Merkblatt Masernschutzgesetz
01-Merkblatt-Masernschutzgesetz-Eltern-V
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Mitbringen von Waffen (Waffenerlass)

 

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen, Feuerwerkskörpern, Spielzeugpistolen und Laserpointern.Auch Spielzeugwaffen an Karneval sind nicht erlaubt.


Mitwirkungsmöglichkeiten

 

Erziehungsberechtigte können in der Schule in verschiedenen Gremien mitwirken:
  • Klassenelternschaft
  • Schulelternrat
  • Schulvorstand
  • Gesamtkonferenz
  • Fachkonferenzen
Klassenelternschaft
Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Die Kassenelternschaft wählt einen Vorsitzenden, der Mitglied im Schulelternrat ist, zu Elternabenden einlädt und diese abhält. Außerdem werden VertreterInnen für die Klassenkonferenz und die jeweiligen Stellvertreter für alle Ämter gewählt.
Schulelternrat
Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Elternvertretern und Stellvertretern der Klassen. Dort werden die Angelegenheiten von Schule und Unterricht oder angedachte Projekte und Veranstaltngen besprochen und beraten.
Der Schulelternrat wählt den Elternratsvorsitzenden und seinen/ihren StellvertreterIn. Der Elternratsvorsitzende lädt zum Schulelternrat ein und leitet diesen.
Außerdem werden Mitglieder für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen im Schulelternrat gewählt.
Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich aus der Schulleitung und Vertretern des Kollegiums sowie des Schuleternrates zusammen.

Im Schulvorstand informiert die Schulleitung als Vorsitzende über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Aufgabe des Schulvorstands ist es, die Qualitätsentwicklung der Schule voranzubringen.

Über Folgendes entscheidet der Schulvorstand z.B.:

  •  den Plan der Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Führung einer Eingangsstufe
  • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Schulleiterstelle
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
  • die Durchführung von Projektwochen
  • die Werbung und das Sponsoring für die Schule
  • die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus der Schulleitung, dem Lehrerkollegium sowie gewählten Vertretern aus dem Schulelternrat.

In der Gesamtkonferenz informiert die Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Die Gesamtkonferenz entscheidet z.B. über:

  •  das Schulprogramm und die Schulordnung
  • die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

Fachkonferenzen

Für jedes Unterrichtsfach wird eine Fachkonferenz eingerichtet. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus den Lehrkräften, die das Fach unterrichten, sowie den im Schulelternrat gewählten Elternvertretern. Fachkonferenzen entscheiden in Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Absprachen über die Leistungsbewertung im Allgemeinen (Anzahl, Bewertung) und geeignete fachspezifische Leistungen im 3. und 4. Schuljahrgang
  • die Einführung von neuen Schulbüchern
  • die Umsetzung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien
  • Absprachen zur Differenzierung und Individualisierung sowie über geeignete Instrumente zur Diagnostik

Parken

 

Wie an allen Osnabrücker Grundschulen gibt es keine für Eltern ausgewiesenen Parkplätze.

Nicht erlaubt ist das Halten und Parken vor den Feuerwehrzufahrten! Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige.


Schulbuchausleihe

 

Einige der Schulbücher, die an unserer Schule benötigt werden, können gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Welche Lernmittel ausgeliehen werden können und welche selbst von den Eltern angeschafft werden müssen, ist aus einer Schulbuchliste ersichtlich, die gegen Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr erscheint und an die SchülerInnen verteilt wird. Es werden dabei schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen.

Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. So können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen möchten. Die Gesamtkonferenz hat die Paketausleihe beschlossen, d. h., die Bücher können nur im Gesamtsatz und nicht als Einzelstücke ausgeliehen werden.

Empfängerinnen oder Empfänger von folgenden Leistungen sind im Schuljahr 2020/2021 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schüler und Schülerinnen, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
  • § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz

 

Familien, die zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen sich zu dem Verfahren anmelden und ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - diese muss am 01.05. des aktuellen Kalenderjahres gültig sein - nachweisen.

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen. Der Nachweis muss durch Schulbescheinigungen erfolgen.

Die Schulbuchlisten erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen.


Schulregeln

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Heiligenwegschule gelten die von der Gesamtkonferenz verabschiedeten Schulregeln (siehe Schulregeln).


Sport und Schwimmen

 

Die Schüler gehen nur in Begleitung einer Lehrkraft in die Sporthalle. Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Die Kinder müssen sich allein an- und ausziehen können. Aus hygienischen Gründen sollte das Sportzeug erst unmittelbar vor der Sportstunde angezogen und danach wieder ausgezogen werden. Die Schüler dürfen beim Sportunterricht keinen Schmuck am Körper tragen. Auch Ohrringe und –stecker müssen abgenommen oder mit einem Pflaster abgeklebt werden. Bitte binden Sie lange Haare hoch.

Die Schüler der dritten Klassen gehen in Begleitung einer Lehrkraft zum Schwimmbad. In der kalten Jahreszeit müssen die Schüler angemessen gekleidet sein und nach dem Schwimmen eine Mütze aufsetzen. Um die Schwimmzeit zu verlängern, sollten die Kinder Kleidung tragen, die sich schnell an- und ausziehen lässt.


Unterrichtsbefreiung

 

Über eine Unterrichtsbefreiung für Familienfeiern entscheidet die Schulleitung nach schriftlichem Antrag. Die Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich. Über das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund von Arztbesuchen kann die Klassenlehrkraft entscheiden.

Eine Befreiung vom Unterricht kurz vor und nach den Ferien ist gesetzlich nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln kann Bußgelder bis zu 1.000 € pro Kind nach sich ziehen (§ 176 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 NSchG, § 17 OWiG).


Versicherung

 

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wanderungen, Schulveranstaltungen) im Falle eines Unfalls versichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift für die Kinder auch, wenn die Kinder mit dem PKW durch Eltern zu außerschulischen Lernorten oder Schulsportveranstaltungen gebracht oder abgeholt werden. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften.

Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem zuständigen Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.


Witterungsbedingter Schulausfall

 

Kann die Sicherheit der SchülerInnen auf dem Schulweg nicht gewährleistet werden – z.B. wegen extremer Straßenglätte, Schneefall oder Sturm -, entscheidet meist am frühen Morgen die Stadt über einen möglichen Schulausfall.

Dieser wird über Radio, Internet, Nachrichtendienste oder SMS-Dienste über spezielle APPs bekanntgegeben.

Sollten trotz des angeordneten Schulausfalls Kinder zur Schule kommen, ist die Betreuung in jedem Fall sichergestellt.


Zeugnisse

 

Am Ende jedes Schuljahres (Juni/Juli) erhalten alle SchülerInnen ein Zeugnis, das ihren individuellen Lernstand sowie ihr Arbeits- und Sozialverhalten dokumentiert.

In den Jahrgängen 2-4 wird außerdem Ende Januar ein sogenanntes „Halbjahreszeugnis“ ausgegeben.

Die Zeugnisse sind in den Jahrgängen 1 und 2 als schriftliche Lernberichte verfasst.

In Jahrgang 3 und 4 werden für die jeweiligen Fächer Noten von 1-6 vergeben.

Den jeweiligen Ausgabetermin der Zeugnisse erhalten Sie frühzeitig. An diesem Tag endet der Unterricht immer nach der 3. Stunde.

Auf dem Zeugnis dokumentieren Sie als Sorgeberechtigte mit Ihrer Unterschrift, dass Sie das Zeugnis erhalten und gesehen haben. Daher müssen die Schüler das Zeugnis nach der Ausgabe noch einmal in der Schule vorlegen.