Schulleben von A-Z

Betreuung

 

Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bieten wir Ihnen neben den Unterrichtszeiten die Betreuung Ihres Kindes von 7:45-12:45 Uhr an.

Die Betreuungsstunden liegen in den Randstunden des jeweiligen Klassenstundenplans und sind freiwillig. Pädagogisches Fachpersonal (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter) betreut die Kinder im Klassenverband oder jahrgangsübergreifend und stellt altersgemäßes Spiel- und Beschäftigungsmaterial bereit.

In den Betreuungsstunden werden KEINE Unterrichtsinhalte besprochen, wiederholt oder weitergeführt.

Sie können Ihr Kind je nach Bedarf zu Beginn jedes Schulhalbjahres für die Betreuungsstunden anmelden. Dazu erhalten Sie rechtzeitig eine Information.


Brückenjahr 

 

Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule stellt für alle Kinder ein Lebensereignis mit besonderer Herausforderung dar. Die gemeinsamen Aktivitäten und Projekte des Brückenjahres sollen diesen Übergang erleichtern. Hierbei können die zukünftigen Schulanfänger bereits Sicherheit aufbauen und ein erstes Gefühl der Zugehörigkeit zur Grundschule entwickeln.

 

Um dies zu ermöglichen finden an der Heiligenwegschule in regelmäßigen Abständen gemeinsame Projekte von Vorschulkindern und Erstklässlern statt. Vorleseaktionen, gemeinsame Schulvormittage zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten oder auch gemeinschaftliche sportliche Aktivitäten dienen der Unterstützung und Begleitung des Übergangs. Für die Themenwahl, die Durchführung und die Planungen sind die einzelnen Teams bestehend aus Fachkräften der Kindertagesstätte und Grundschule gemeinsam verantwortlich.


Buskarte

 

Im Jahr ihrer Einschulung erhalten unsere Schüler von den Stadtwerken Osnabrück automatisch und kostenlos eine Busfahrkarte, die mehrere Jahre gültig ist.

Mit diesem Busticket können Ihre Kinder im gesamten Stadtgebiet (sowie in Teilen der Gemeinde Belm) montags bis freitags jeweils bis 19:00 Uhr kostenlos Bus fahren – sowohl vormittags zur Schule als auch nachmittags zum Sport, zu Freunden, zum Zoo, zum Schwimmen…

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie werktags nach 19:00 Uhr und in den Sommerferien ist das Schülerticket nicht gültig!

Unsere Erstklässler erhalten für Ihre Eltern eine kostenlose Begleitfahrkarte. So können sie Ihre Kinder an den ersten Schultagen kostenlos im Bus begleiten und die Strecke gemeinsam kennen lernen.


Bücherbus

 

Der Bücherbus der Stadtbibliothek Osnabrück fährt mit einer Auswahl an Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften, DVDs (…) verschiedene Haltestellen in Osnabrück an.

Eine Haltestelle befindet sich vor dem Schulhof am Heiligenweg. Jede Woche Mittwoch können Ihre Kinder somit direkt vor Ort neuen Lesestoff ausleihen.

Die Ausleihe ist mit einem Leseausweis der Stadtbibliothek Osnabrück kostenlos. Diesen können Sie sowohl in der Hauptstelle am Markt als auch im Bücherbus selbst beantragen.

Im Rahmen des Deutschunterrichtes besuchen alle Schüler im 1. Schuljahr die Stadtbibliothek oder den Bücherbus. Auch auf diesem Wege ist anschließend eine Antragsstellung möglich.

Termin: Mittwochs von 11.30 -12.30 Uhr


Bürozeiten

 

Das Sekretariat der Heiligenwegschule ist montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Sie können uns auch telefonisch unter 0541 323 82700 oder per E-Mail an

info@gs-heiligenweg.de erreichen.


Eltersprechtage

 

Elternsprechtage finden in der Regel zweimal im Schuljahr statt (November/Dezember + März/April). Im 4. Schuljahr werden die Gespräche als Beratungsgespräche für die weiterführenden Schulen abgehalten.

Sie erhalten im Vorfeld eine Information über die möglichen Tage und Zeiten sowie die Organisation. Nach einer zeitlichen Abfrage erhalten Sie über die Klassenlehrkraft Ihren Gesprächstermin, bzw. mehrere Termine, wenn Sie noch weitere FachlehrerInnen sprechen möchten.

Da an den Elternsprechtagen sehr viele Eltern mit den Lehrkräften sprechen möchten, sind die Termine zeitlich begrenzt (ca.10-15 Minuten). Damit alle Termine gut eingehalten werden können, halten Sie sich bitte an die angegebene Zeit und kommen Sie pünktlich.

Bringen Sie Ihr Kind bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit der Lehrkraft mit. Ihr Kind sollte ebenfalls nicht zum Dolmetschen mitkommen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe zur Übersetzung benötigen. Wir finden dann eine Lösung!

Natürlich können auch unabhängig von den Elternsprechtagen Gespräche stattfinden. Das ist oft auch sinnvoll und nötig. Wir sprechen Sie an, wenn wir Gesprächsbedarf haben. Ebenso scheuen Sie sich bitte nicht, uns um einen Termin zu bitten!


Fahrräder und Roller

 

Die Mitnahme von Fahrrädern und Rollern ist an der Heiligenwegschule nicht gestattet.

Es besteht auf unserem Schulhof keine sichere Abstellmöglichkeit für die Fahrzeuge. Die Unfallgefahr durch herumstehende oder herumliegende Fahrräder oder Roller ist groß.

 Ebenso können Maßnahmen gegen Diebstahl oder Vandalismus nicht durchgeführt werden, wenn die Fahrzeuge im Außenbereich des Schulhofs abgestellt werden.

Auch für Erwachsene ist das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulhof untersagt. Bitte schieben Sie zur Sicherheit aller Kinder Ihr Fahrrad über den Schulhof.


Fotoaufnahmen bei Schulveranstaltungen

 

In der Heiligenwegschule werden zu verschiedenen Anlässen von den Lehrkräften und dem weiteren Schulpersonal Fotoaufnahmen getätigt. Die hier entstehenden Fotoaufnahmen werden unentgeltlich und ohne kommerzielle Interessen für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Schule genutzt, u.a. zur Veröffentlichung ausgewählter Fotos auf der Schulhomepage, in Zeitungsartikeln der örtlichen Presse etc.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das Schulpersonal.

Sollten Sie selbst Fotos oder Videos erstellen, weise ich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Privatangelegenheit handelt. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen ist nicht gestattet.

Die Schule ist bei Zuwiderhandlung nicht haftbar.


Fundsachen

 

Im Schulbetrieb geht Einiges durcheinander und manchmal auch etwas verloren.

Im Eingangsbereich der Schule (rechter Eingang) befindet sich eine große Fundkiste, in der alles gesammelt wird, was draußen oder drinnen liegen geblieben ist und nicht direkt zugeordnet werden kann. Beschriften sie daher alle Kleidungsstücke Ihres Kindes mit Namen. Sollte doch etwas abhanden kommen, bitten Sie Ihr Kind, erst einmal dort nachzusehen oder schauen Sie gemeinsam durch, bevor Sie Ihren Klassenlehrer ansprechen.


Gespräche brauchen Zeit

 

Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften sind wichtig. Damit diese Gespräche Erfolg haben, sollten wir uns an folgende Regeln halten: Es ist nicht sinnvoll, in den Pausen oder auf dem Flur Probleme zu besprechen. Besser ist es, Gespräche vorher mit der Lehrkraft zu verabreden und genügend Zeit einzuplanen.


Gesundes Frühstück

 

Ein gesundes Frühstück ist für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes besonders wichtig!

Ein Schultag ist lang und nicht alle Lebensmittel und Getränke geben Ihrem Kind die nötige Energie, um satt und aufmerksam zu bleiben.

Packen Sie Ihrem Kind daher vorzugsweise Vollkornprodukte, Obst und Gemüse sowie Wasser oder ungesüßte Tees ein.

Toastbrot, Milchbrötchen, Schokocroissants (…) enthalten viel Zucker und sättigen nur kurz.

Süßigkeiten und Softdrinks (Fanta, Sprite, Eistee…) sowie Energydrinks sind bei uns als Frühstück oder kaltes Mittagessen verboten!

Weitere Informationen zur gesunden Ernährung erhalten Ihre Kinder im Unterricht und bei Projekten, die z.B. in Kooperation mit dem Gesundheitsdienst von Stadt und Landkreis Osnabrück stattfinden – auch mit Eltern! Informationsmaterial/Flyer zu diesem Thema erhalten Sie ebenfalls regelmäßig über die Schule.


Hitzefrei

 

Wenn der Unterricht durch zu hohe Temperaturen in den Klassenräumen stark beeinträchtigt wird und keine alternativen Möglichkeiten zur Fortführung gegeben sind, kann die Schulleitung mit vorheriger Ankündigung „hitzefrei“ erteilen.

Sollte es an der Heiligenwegschule an heißen Tagen dazu kommen, dass der Unterricht früher beendet wird, werden Sie in jedem Fall frühzeitig darüber informiert und befragt, ob Ihr Kind nach Hause geschickt werden kann.

Eine Betreuung bis zum Ende des regulären Unterrichts bzw. Offenen Ganztags stellen wir sicher!


Infektionsschutz

 

Bei ansteckenden Krankheiten müssen die Anweisungen des behandelnden Arztes befolgt werden. Die Schule braucht eine Mitteilung, da bei bestimmten ansteckenden Krankheiten gegenüber dem Gesundheitsamt Meldepflicht besteht.


Kooperationen

 

Um unser Schulleben lebendig zu halten und auch um Unterrichtsinhalte möglichst anschaulich und praxisnah aus vielen verschiedenen Perspektiven zu betrachten, kooperieren wir an der Heiligenwegschule mit vielen externen Partnern und Institutionen. Ebenso können wir durch Kooperationen die umfassende Bildung, Förderung und Erziehung Ihrer Kinder sicherstellen.

Aktuell besteht an der Heiligenwegschule eine Kooperation mit:

  • VPAK
  • Heinz-Fitschen-Haus
  • UNICEF (Kinderrechteschulnetzwerk Niedersachsen)
  • Team Zahngesundheit (Gesundheitsdienst von Stadt und Landkreis Osnabrück)
  • Theater Osnabrück
  • Zoo Osnabrück
  • Balu und Du
  • Stadtbibliothek Osnabrück (Kinder- und Jugendbibliothek, Bücherbus)
  • Musik- und Kunstschule Osnabrück
  • Mentor (Lesepaten)
  • Örtliche Kindergärten
  • Polizeiinspektion Osnabrück
  • SiS (Seniorpartner in School)
  • Gesunde Stunde
  • Waldbühne Kloster Oesede
  • KlimaLab
  • Pädagogische Umweltberatung an Schulen

Krankheiten

 

Leidet Ihr Kind unter chronischen Erkrankungen, Allergien oder Beeinträchtigungen, auf die im allgemeinen Unterricht bzw. besonders im Sport- und Schwimmunterricht Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung.


Krankmeldung

 

Sollte Ihr Kind krank sein, rufen Sie bitte morgens in der Schule an oder schreiben Sie eine Mail an info@gs-heiligenweg.de (bitte den Namen und die Klasse des Kindes nennen). Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, können Sie die entsprechenden Seiten im Schulplaner als Entschuldigung nutzen.


Läuse

 

Bei Auftreten von Kopfläusen muss unbedingt die Schule benachrichtigt werden. Die SchülerInnen dürfen erst dann wieder den Unterricht besuchen, wenn eine Behandlung erfolgt ist und sie frei von Kopfläusen sind.


Mitbringen von Waffen (Waffenerlass)

 

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen, Feuerwerkskörpern, Spielzeugpistolen und Laserpointern.

Auch Spielzeugwaffen an Karneval sind nicht erlaubt.


Parken

 

Wie an allen Osnabrücker Grundschulen gibt es keine für Eltern ausgewiesenen Parkplätze.

Nicht erlaubt ist das Halten und Parken vor den Feuerwehrzufahrten! Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige.


Schulbuchausleihe

 

Einige der Schulbücher, die an unserer Schule benötigt werden, können gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Welche Lernmittel ausgeliehen werden können und welche selbst von den Eltern angeschafft werden müssen, ist aus einer Schulbuchliste ersichtlich, die gegen Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr erscheint und an die SchülerInnen verteilt wird. Es werden dabei schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen.

Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. So können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen möchten. Die Gesamtkonferenz hat die Paketausleihe beschlossen, d. h., die Bücher können nur im Gesamtsatz und nicht als Einzelstücke ausgeliehen werden.

Empfängerinnen oder Empfänger von folgenden Leistungen sind im Schuljahr 2020/2021 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schüler und Schülerinnen, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
  • § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz

 

Familien, die zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen sich zu dem Verfahren anmelden und ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - diese muss am 01.05. des aktuellen Kalenderjahres gültig sein - nachweisen.

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen. Der Nachweis muss durch Schulbescheinigungen erfolgen.

Die Schulbuchlisten erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen.


Schulplaner

 

Unser Schulplaner ist ein speziell für die Heiligenwegschule angefertigter Kalender in Buchformat. Er bietet in einer Wochenübersicht für jeden Schultag viel Platz für Notizen und Informationen.

In der Heiligenwegschule wird er so erstellt und genutzt, dass die anzufertigenden Hausaufgaben täglich gemeinsam eingetragen werden und sie so einheitlich von Kindern und Eltern wiedergefunden und kontrolliert werden können.

Darüber hinaus nutzen wir den Schulplaner zur Kommunikation mit den Eltern. Kurze Rückmeldungen über z.B. die Erledigung der Hausaufgaben, fehlendes Material, Verhalten im Unterricht oder in der Pause können dort übersichtlich vermerkt und von Ihnen als Eltern schnell gelesen und beantwortet werden.

Außerdem sind im Schulplaner viele weitere wichtige Informationen wie z.B. Vordrucke für Entschuldigungen,unsere Schulregeln, der Schulvertrag sowie Termine für das jeweilige Schuljahr zu finden.

Der Schulplaner wird für jedes Schuljahr neu von uns zusammengestellt und für alle Kinder bestellt. Ihre Kinder erhalten ihn von uns nach den Sommerferien gegen eine geringe Gebühr.


Schulregeln

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Heiligenwegschule gelten die von der Gesamtkonferenz verabschiedeten Schulregeln (siehe Programm).


Spielzeugausleihe

 

In den Pausen haben Ihre Kinder die Möglichkeit, Spielmaterial für draußen auszuleihen.

Sie erhalten dazu von der Klassenlehrkraft einen Ausweis mit Namen und Klasse. An der Spielzeugausleihe wird nur gegen Abgabe dieses Ausweises für die Dauer der Pause ein Spielzeug ausgegeben.

Das fördert ganz nebenbei die Selbstständigkeit Ihrer Kinder und trägt dazu bei, dass sie lernen, Verantwortung für etwas Geliehenes zu übernehmen.


Sport und Schwimmen

 

Die Schüler gehen nur in Begleitung einer Lehrkraft in die Sporthalle. Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Die Kinder müssen sich allein an- und ausziehen können. Aus hygienischen Gründen sollte das Sportzeug erst unmittelbar vor der Sportstunde angezogen und danach wieder ausgezogen werden. Die Schüler dürfen beim Sportunterricht keinen Schmuck am Körper tragen. Auch Ohrringe und –stecker müssen abgenommen oder mit einem Pflaster abgeklebt werden. Bitte binden Sie lange Haare hoch.

Die Schüler der dritten Klassen gehen in Begleitung einer Lehrkraft zum Schwimmbad. In der kalten Jahreszeit müssen die Schüler angemessen gekleidet sein und nach dem Schwimmen eine Mütze aufsetzen. Um die Schwimmzeit zu verlängern, sollten die Kinder Kleidung tragen, die sich schnell an- und ausziehen lässt.


Unfallversicherung

 

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wanderungen, Schulveranstaltungen) unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift für die Kinder auch, wenn die Kinder mit dem PKW durch Eltern zu außerschulischen Lernorten oder Schulsportveranstaltungen gebracht und abgeholt werden. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften.

Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem zuständigen Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.


Unterrichtsbefreiung

 

Über eine Unterrichtsbefreiung für Familienfeiern entscheidet die Schulleitung nach schriftlichem Antrag. Die Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich. Über das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund von Arztbesuchen kann die Klassenlehrkraft entscheiden.

Eine Befreiung vom Unterricht kurz vor und nach den Ferien ist gesetzlich nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln kann Bußgelder bis zu 1.000 € pro Kind nach sich ziehen (§ 176 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 NSchG, § 17 OWiG).


Witterungsbedingter Schulausfall

 

Kann die Sicherheit der SchülerInnen auf dem Schulweg nicht gewährleistet werden – z.B. wegen extremer Straßenglätte, Schneefall oder Sturm -, entscheidet meist am frühen Morgen die Stadt über einen möglichen Schulausfall.

Dieser wird über Radio, Internet, Nachrichtendienste oder SMS-Dienste über spezielle APPs bekanntgegeben.

Sollten trotz des angeordneten Schulausfalls Kinder zur Schule kommen, ist die Betreuung in jedem Fall sichergestellt.


Zeugnisse

 

Am Ende jedes Schuljahres (Juni/Juli) erhalten alle SchülerInnen ein Zeugnis, das ihren individuellen Lernstand sowie ihr Arbeits- und Sozialverhalten dokumentiert.

In den Jahrgängen 2-4 wird außerdem Ende Januar ein sogenanntes „Halbjahreszeugnis“ ausgegeben.

Die Zeugnisse sind in den Jahrgängen 1 und 2 als schriftliche Lernberichte verfasst.

In Jahrgang 3 und 4 werden für die jeweiligen Fächer Noten von 1-6 vergeben.

Den jeweiligen Ausgabetermin der Zeugnisse erhalten Sie frühzeitig. An diesem Tag endet der Unterricht immer nach der 3. Stunde.

Auf dem Zeugnis dokumentieren Sie als Sorgeberechtigte mit Ihrer Unterschrift, dass Sie das Zeugnis erhalten und gesehen haben. Daher müssen die Schüler das Zeugnis nach der Ausgabe noch einmal in der Schule vorlegen.